Promovieren bedeutet nicht allein, eine wissenschaftliche Qualifizierungsphase zu gestalten, die von eigenständiger Forschungsarbeit in den Instituten geprägt ist. Eine Promotion ist außerdem mit einem rechtlich festgelegten, administrativen Verfahrensprozess verbunden. Er beruht an der Naturwissenschaftlichen Fakultät auf den deutschsprachigen Promotionsordnungen für folgende akademische Grade:
- „Doktorin der Naturwissenschaften/Doktor der Naturwissenschaften“ (Dr. rer. nat.) und
- „Doktorin der Gartenbauwissenschaften/Doktor der Gartenbauwissenschaften“ (Dr. rer. hort.)
Somit ist ausschließlich der deutsche Text der jeweiligen Promotionsordnung rechtlich verbindlich. Für Fragen zum administrativen Ablauf steht Ihnen unser Team Promotion im Promotionsbüro zur Verfügung.
Die Promotion in acht Schritten mit Antragsformularen
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Schritt 1: Einstieg in eine Promotionsbetreuung
Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren, kontaktieren Sie zuerst promotionsberechtigte Lehrende Ihres Fachgebiets und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorbesprechung für Ihr Promotionsvorhaben. Finden Sie Ihr Promotionsprojekt oder Promotionsthema und mindestens eine betreuende Person für Ihre Promotion, mit der Sie die Finanzierungsfrage Ihrer Promotion klären und später (in Schritt 2) eine Betreuungsvereinbarung abschließen werden.
Fragenkatalog und Leitfaden zur Promotion
Folgenden Fragenkatalog können Sie als Arbeitshilfe (und zur Vorbereitung) für das Vorgespräch mit Ihren potenziellen Promotionsbetreuenden nutzen, um wesentliche Punkte einer Promotionsbetreuung zu reflektieren und miteinander zu klären. Der Leitfaden zur Promotion liefert promotionsberechtigten Lehrenden hilfreiche Anregungen für eine erfolgreiche Betreuung von Promovierenden.
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Schritt 2: Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand an der Fakultät und Immatrikulation
Sie beantragen die Annahme als Doktorandin oder Doktorand mit den dazu vorgesehenen Antragsunterlagen (inklusive Betreuungsvereinbarung und Anlagen). Als Doktorandin oder Doktorand der Fakultät wird angenommen, wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nach Erhalt des Annahmebescheids immatrikulieren Sie sich als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Leibniz Universität Hannover und bearbeiten Ihr Promotionsprojekt.
Antragsunterlagen
Achtung
- Bitte speichern Sie die Antragsunterlagen als erstes lokal auf Ihrem Computer ab.
- Zum Ausfüllen dieser Formulare verwenden Sie bitte den Adobe Acrobat Reader.
- Beachten Sie unbedingt die Ausfüllhinweise und
- die Datenschutzhinweise gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
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Schritt 3: Abgabe der Dissertation und Antrag auf Promotion
Sobald Ihre Dissertation fertig geschrieben ist und abgegeben wird, stellen Sie den Antrag auf Promotion. Dazu beachten Sie bitte die Abgabetermine und reichen die vorgesehenen Antragsunterlagen ein (inklusive aller Anlagen). Mit dem Entscheid des Fakultätsrats über Ihren Antrag wird das Promotionsverfahren offiziell eröffnet. Es werden promotionsberechtigte Gutachterinnen und Gutachter zur Begutachtung Ihrer Dissertation bestellt.
Antragsunterlagen
Achtung
- Bitte speichern Sie die Antragsunterlagen als erstes lokal auf Ihrem Computer ab.
- Zum Ausfüllen dieser Formulare verwenden Sie bitte den Adobe Acrobat Reader.
- Beachten Sie unbedingt die Ausfüllhinweise und
- die Datenschutzhinweise gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
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Schritt 4: Auslage der Dissertation und der Gutachten
Die Gutachten und Ihre Dissertation werden im Promotionsbüro mindestens zwei Wochen lang ausgelegt, damit sie von den Promotionsberechtigten der Fakultät eingesehen werden können. Ihre Dissertation gilt als angenommen, wenn die Gutachterinnen und Gutachter es empfohlen haben und wenn während der Auslagefrist kein Widerspruch eingegangen ist.
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Schritt 5: Festsetzung des Prüfungs- oder Disputationstermins
Ihr Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Disputationstermin oder dem Termin der mündlichen Prüfung im Promotionsbüro im Original unterschrieben vorliegen.
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Schritt 6: Mündliche Prüfung oder Disputation und Gesamtbeurteilung der Promotion
Bei der Festlegung des Gesamturteils über die Promotionsleistung kommt dem Urteil über die Disseration ein Gewicht von 2/3 zu. (PromO §11 Abs. 4 Satz 1)
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Schritt 7: Veröffentlichung der Dissertation
Die genehmigte Dissertation muss binnen eines Jahres nach bestandener mündlicher Prüfung oder Disputation veröffentlicht werden. Informationen dazu finden Sie auf der Website der TIB.
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Schritt 8: Vollzug der Promotion
Die Promotion wird durch Aushändigung oder Zustellung der Promotionsurkunde vollzogen, nachdem Sie die Veröffentlichung der Dissertation nachgewiesen und Sie nachgewiesenermaßen alle Ressourcen zurückgegeben haben, die Ihnen für Ihr Promotionsprojekt vorübergehend zur Verfügung gestellt worden sind.
Alle Formularfelder sind vollständig am Computer auszufüllen. Pflichtfelder sind rot umrandet. Handschriftlich ausgefüllte Antragsunterlagen können nicht akzeptiert werden, da sie deutlich längere Bearbeitungszeiten erfordern.
Falls Sie für den Arbeitstitel spezielle Zeichensetzung benötigen (kursiv, hoch-/tiefgestellter Text), gehen Sie bitte folgendermaßen vor: zuerst den Text eingeben, dann Textstelle markieren, rechte Maustaste betätigen und unter „Textstil“ gewünschte Option wählen.
Abschließend bitte das fertig ausgefüllte Formular (einseitig/nur Vorderseiten) ausdrucken und Ort, Datum und Unterschrift handschriftlich ergänzen.
Abgabetermine und Auslegefristen
30167 Hannover