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Fächerübergreifender Bachelorstudiengang Biologie

Am Studium interessiert? Einstiegsinfos und Bewerbung

Das Unterrichtsfach Biologie als Erstfach oder Zweitfach für das Lehramt an Gymnasien

„Die Erkenntnisse der Biowissenschaften führen zu Perspektiven und Anwendungen, die uns Menschen als Teil und als Gestalter der Natur betreffen. Zunehmend beeinflussen sie auch politische Entscheidungen und berühren und verändern damit individuelle und gesellschaftliche Werte. Ein wesentliches Ziel des Biologieunterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern diese Erkenntnisse und Entwicklungen durchschaubar und verständlich zu machen." (vgl. Kerncurriculum für das Gymnasium, hrsg. vom Niedersächsischen Kultusministerium)

Das Unterrichtsfach Biologie kann als Erst- oder als Zweitfach studiert werden. Im Erstfach werden mehr Leistungspunkte absolviert als im Zweitfach. Die fehlenden Leistungspunkte in den Fachwissenschaften werden im sich anschließenden Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien erbracht.
Neben dem Erst- und Zweitfach werden Module aus dem Professionalisierungsbereich belegt: Das umfasst aus dem Bereich der Bildungswissenschaften die Erziehungswissenschaft und die Psychologie sowie Module aus dem Bereich der Schlüsselkompetenzen. Zum Studienverlauf gehört darüber hinaus das Allgemeine Schulpraktikum, in dem erste praktische Erfahrungen im Lehramt gemacht werden.

  • Kombinationsmöglichkeiten im fächerübergreifenden Bachelor

    In dem Fächerübergreifenden Bachelor (Lehramt an Gymnasien) werden zwei Studienfächer miteinander kombiniert. Welche Fächer mit dem Erst- oder Zweitfach "Biologie" kombinierbar sind, kommt auch auf das gewählte Studienziel ("Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien" oder "Fachwissenschaftlicher Master bzw. Übergang in den Beruf mit dem Bachelorabschluss") an.

  • Qualifikationsziele

    Mit dem Erstfach in Biologie erhalten Sie den Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.)

    Das Unterrichtsfach Biologie als Erstfach in der Kombination mit einem Zweitfach Deutsch, Englisch oder Spanisch führt i.d.R. in den konsekutiven Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss Master of Education (M. Ed.).

    Der fächerübergreifende Bachelorstudiengang mit dem Unterrichtsfach Biologie und dem Kombinationsfach Chemie, Mathematik oder Physik als Zweitfach kann auch zu einem fachwissenschaftlichen Masterstudiengang hinführen, in den Master of Science (M. Sc).

    Mit Biologie als Zweitfach erhalten Sie je nach Kombinationsfach mit z.B. Deutsch, Englisch oder Spanisch den Abschluss Bachelor of Arts (B. A.) oder den Bachelor of Science (B. Sc.) bei der Kombination mit Chemie, Mathematik oder Physik als Erstfach.

Studienorganisation

Der Studiengang ist modular aufgebaut:  Thematisch und zeitlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen, wie Vorlesungen, Seminare, Experimentelle Übungen  / Praktika, sind zu einem Modul zusammengefasst. Den Modulen werden Leistungspunkte (LP) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet.
Leistungspunkte geben den durchschnittlich zeitlichen Studieraufwand  für die Präsenzzeit, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung wieder, der zum Bestehen des Moduls notwendig ist. Ein LP wird für einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden vergeben. In einem Semester werden in der Regel 30 LP erworben.

Das Bachelorstudium umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte. Es besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen.

Beispielhafter Studienverlaufsplan FüBa mit Erstfach Biologie [PDF]

Beispielhafter Studienverlaufsplan FüBa mit Zweitfach Biologie [PDF]

Modulkatalog

Biologie FüBa (B. A. / B. Sc.)

Im Modulhandbuch wird zwischen den zu belegenden Module mit dem Erstfach Biologie und dem Zweitfach Biologie in Abhängigkeit von der jeweiligen Fachkombination unterschieden. Chemische Module werden z.B. nur dann belegt, wenn Sie als Erst- oder Zweitfach neben der Biologie nicht das Unterrichtsfach Chemie studieren.

Mobilität – Studieren im Ausland

Die Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Austauschprogramms oder einer Partnerschaft durchzuführen, sind vielfältig: Semesteraufenthalte, Praktika, Summer Schools. Ein Auslandsaufenthalt kann Ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen.

Studienabschluss

  • Abschlussarbeit

    Allgemeines

    Im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang fertigen Sie Ihre Abschlussarbeit stets im Erstfach an. Das Thema der Abschlussarbeit suchen sich die Studierenden in Eigenverantwortung.

    Für Themenvorschläge wenden Sie sich bitte an die beteiligten Institute.

    1. Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit

    Sobald Sie alle Zulassungsvoraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllen, können Sie die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen. Füllen Sie dazu bitte Seite 1 des „Antrags auf Zulassung“ aus. Senden Sie dann den Antrag, sowie einen Scan der Vorderseite Ihres Personalausweises an die/den zuständigen Sachbearbeiter/in im Akademischen Prüfungsamt (Frau Linda Schwarz).

    Beide Prüfpersonen müssen auf der Liste der Prüfungsberechtigten für das Fach „Biologie“ stehen. Alle Dozierenden, die am Studiengang „Biologie“ beteiligt sind, stehen auf dieser Liste. Zusätzlich dazu können auch weitere Personen der drei Partnerhochschulen LUH, MHH und TiHo oder externe Personen mit Expertise im Fach „Biologie“ aufgenommen werden können. Im Zweifel oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination.

    2. Themenausgabe

    Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Akademische Prüfungsamt legen Sie Seite 3 des Antrages, welche Ihnen im Akademischen Prüfungsamt ausgehändigt wird, der/dem Erstprüfer/in der Abschlussarbeit zur Themenausgabe vor. Beachten Sie bitte, dass ggf. auch die/der Zweitprüfende das Formular unterschreiben muss.

    Nach erfolgter Themenausgabe ist das Formular im Original unverzüglich per Mail an das Akademische Prüfungsamt weiterzuleiten. Der Titel der Abschlussarbeit ist der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in des Akademischen Prüfungsamtes zusätzlich in deutscher und englischer Sprache per E-Mail mitzuteilen. Der Abgabetermin der Abschlussarbeit wird durch das Akademische Prüfungsamt festgelegt und ist über den Online-Service für Studierende (über die Funktion „Info über angemeldete Prüfungen“) einsehbar.

    Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur aus wichtigen Gründen möglich, wie z. B. wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit oder technische Probleme im Labor (nicht krankheitsbedingt).

    3. Deckblatt und Eigenständigkeitserklärung

    Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Deckblattes folgende Vorgaben.

    Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe der Abschlussarbeit schriftlich zu versichern ist, dass

    a) die Arbeit selbstständig verfasst wurde,

    b) keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel (z. B. K.I.-Tools) benutzt wurden,

    c) alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und

    d) die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. Diese Erklärung ist in beide Exemplare der Abschlussarbeit fest einzubinden.

    4. Abgabe der Abschlussarbeit

    Es ist jeweils ein gebundenes Exemplar der Abschlussarbeit sowie eine elektronische Version bei der/dem Erst- und Zweitprüfenden abzugeben. Die Abgabebestätigung erfolgt durch die Person, welche die Abschlussarbeiten entgegennimmt über das Formular „Bestätigung über die Abgabe der Abschlussarbeit“. Dieses Formular ist unverzüglich im Akademischen Prüfungsamt einzureichen.

    5. Kolloquium

    Ort und Zeit des Kolloquiums zur Abschlussarbeit planen Sie selbstständig mit den beiden Prüfpersonen.

    6. Bewertung

    Die Bachelorarbeit soll innerhalb eines Monats, spätestens nach zwei Monaten, von den Prüfenden bewertet werden. Dafür schreiben die beiden Prüfenden jeweils ein Gutachten unter der Angabe der Noten der schriftlichen Arbeit. Das Gutachten der ersten Prüfperson soll zusätzlich die Bewertung des Kolloquiums beinhalten. Beide Gutachten werden mit originaler Unterschrift per E-Mail an das Akademische Prüfungsamt geschickt.

    7. Zeugniserstellung

    Sollte die Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung sein bzw. sind alle erforderlichen Noten verbucht, erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung Ihres Studienabschlusses. Zudem werden die Abschlussdokumente automatisch vom Akademischen Prüfungsamt erstellt und Ihnen per Post zugesandt.

    8. Rückmeldung/Exmatrikulation

    Bleiben Sie unbedingt so lange immatrikuliert bis Sie Ihre letzte Prüfungs- oder Studienleistung absolviert haben. Im Zweifelsfall melden Sie sich immer für das nächste Semester zurück. Sollten Sie dann doch vor dem nächsten Semester alle Leistungen absolviert haben, können Sie sich selbstständig exmatrikulieren und einen Antrag stellen, um den (anteiligen) Semesterbeitrag erstattet zu bekommen.

    Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier. Laden Sie sich vor endgültiger Exmatrikulation alle Immatrikulationsbescheinigungen herunter; die Exmatrikulations- und eine Studienzeitbescheinigung erhalten Sie automatisch nach der Exmatrikulation.

    9. Abschlussfeier

    Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme an der Abschlussfeier im Studienfach „Biologie“ haben, senden Sie bitte der Studiengangskoordination eine kurze E-Mail unter Angabe Ihrer privaten E-Mail-Adresse. Das Koordinationsbüro wird Sie in eine entsprechende Liste aufnehmen, um Ihnen auf diesem Weg eine Einladung zukommen zu lassen.

  • Weiterführende Masterstudiengänge

    Im Masterstudiengang Biologie (M. Ed.) werden die beiden Fächer des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs weiter studiert, sodass in beiden Fächern die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte nach Abschluss des FüBa und des Masterstudiengangs identisch ist. Ein besonderer Schwerpunkt im Masterstudiengang, der ins Lehramt führt, sind die Fachdidaktiken und die Bildungswissenschaften. In beiden Unterrichtsfächern werden Fachpraktika in der Schule abgeleistet.

    Studierende des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs mit außerschulischem Schwerpunkt können nach dem Studium einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang wählen. Der Abschluss des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengangs kann darüber hinaus bereits für außerschulische Berufe qualifizieren.

Und jetzt? Möglichkeiten nach dem Studium

Formalia und Regularien

Die Regelungen zum Ablauf eines Studiengangs und zu Prüfungen werden in der Prüfungsordnung (PO) beschrieben und rechtsverbindlich festgelegt. Die PO regelt die Prüfungsanforderungen und das -verfahren. Sie gibt vor, in welchen Modulen Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen sind sowie die Anzahl und Art der Prüfungen.
In der PO sind die Melde- und Prüfungszeiträume hinterlegt sowie Angaben zur Abmeldung von Prüfungsleistungen.

Prüfungen: Termine, Anmeldung und Informationen

Zum Abschluss eines Moduls müssen Prüfungs- und (oder) Studienleistungen erbracht werden, damit Leistungspunkte gesetzt werden können.

Falls Sie die 7 Tage-Frist versäumt haben sollten, können Sie nur noch unter Ausweisung eines ärztlichen Attestes von der entsprechenden Klausur  zurücktreten.

Bitte benutzen Sie dazu das Formular: Rücktrittserklärung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit und senden es an folgende Funktionsmailadresse:

FueBa-LehramtGym@PA.uni-hannover.de
 

 

Kontakt in Prüfungsangelegenheiten

Beratungsangebote und Kontakt

Studiengangskoordination, Fachstudienberatung und Praktikumsbeauftragter

Dr. Daniel Henkel
Adresse
Herrenhäuser Straße 2
30419 Hannover
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